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Freitag, 20. September 2013

Falsch zitiert oder doch abgeschrieben?

Ich habe noch ein Dokument zum Thema abschreiben gefunden, das ich mal geschrieben habe.

Wie schon oben erwähnt, gibt es Menschen, die es zu ihrem Hobby oder auch Beruf gemacht haben, Doktorarbeit von Politikern zu durchschauen und zu überprüfen, ob sie alles richtig gemacht haben. In den letzten Jahren standen vor allen Dingen zwei Politiker im Visier.
Erstere Politiker nennt sich Guttenberg. Karl-Theodor zu Guttenberg. Seit dem Plagiatsvorwurf, heißt es, wenn jemand abgeschrieben hat: „Du Guttenberg.“ oder „Du brauchst nicht einen auf von und zu Guttenberg machen.“ Ja, sein Name wird durch den Dreck gezogen. Möglicherweise hat Guttenberg auch was mit dem Gutenberg-Druck falsch verstanden. Man weiß es nicht.
Wahrscheinlich genoss Guttenberg grade einen netten Tag im Februar des Jahres 2011, als er beim morgendlichen Frühstück seine Bild-Zeitung aufschlug und folgende Überschrift lesen konnte: Guttenberg hat in seiner Doktorarbeit abgeschrieben!
Wie jeder andere es auch tun würde, reagierte er sicherlich geschockt. Der Bundesminister reagierte vorerst darauf mit folgender Reaktion: „Nein, ich habe ganz bestimmt nicht abgeschrieben!“
Nach weiteren Ermittlung wurde ihm sein Doktortitel aberkannt. Im März trat er schließlich zurück, was sicherlich mit der Berichtserstattung über ihm zusammenhängt. Aus diesem Grund ist auch der oben genannte Wulff zurückgetreten.
Unser zweiter Fall nennt sich Annette Schavan, ist Bundesministerin für Bildung und Forschung... Oh, entschuldigen Sie, Annette Schavan war Bundesministerin für Bildung und Forschung. Dank eines Internets-Blogs wurde herausgefunden, dass die werte Frau Schavan auf 95 Seiten von 325 Seiten ihrer Dissertation keine Quellenangaben gemacht hatte. Einfach so. Ohne sich dabei was zu denken. Wie kann sie nur? Unmöglich.
Ihre Reaktion aber fiel anders aus als Guttenbergs: „Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet.“ Jawoll, das hat sie... oder auch nicht. Ein Plagiatsjäger wurde auf sie angesetzt und beschäftigte sich mit der Dissertation. Schließlich kam dieser zu folgenden Ergebnis (ich zitiere): „Eine leitende Täuschungsabsicht ist nicht nur angesichts der allgemeinen Muster des Gesamtbildes, sondern auch aufgrund der spezifischen Merkmale einer signifikanten Mehrzahl von Befundstellen zu konstatieren.“
Schavan widersprach dieser Anschuldigung, denn ihr sei noch keine Möglichkeit geboten worden, dass gesamte Gutachten in Augenschein zu nehmen. Man sollte schließlich bevor man einem etwas vorwirft, ihm Zeit geben das Gutachten anzuschauen und zu studieren. Schnell bezog sie ihren Doktorvater mit ein und dieser sagte aus, dass die Arbeit zur damaligen Zeit (1980) vollkommen in Ordnung war und dass man keine Arbeit aus dem Jahre mit heutigen Maßstäben vergleichen oder bewerten könne.
Am 22. Januar 2013 allerdings, befasste sich der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät mit dem Beschluss mit 14 Ja-Stimmen, das Hauptverfahren der Aberkennung des Doktortitels einzuleiten.
In einem weiteren Interview sagte Schavan, dass sie „Flüchtigkeitsfehler“ gemacht habe. Was versteht diese Frau denn bitte unter Flüchtigkeitsfehler? Also wenn ich Flüchtigkeitsfehler mache sind das keine 95 falsch zitierte Seiten. Na ja, jeder wie er will. Außerdem habe sie keine technischen Mittel gehabt, die Doktorarbeit zu überprüfen. Welches Zitat mir Schavans Seite auch gefällt: „Ich kann für mich nicht in Anspruch nehmen, keine Flüchtigkeitsfehler gemacht zu haben. Aber ich kann in Anspruch nehmen, nicht plagiiert oder gar getäuscht zu haben.“
Auf all das reagierte der Fakultätsrat mit 13 Ja-Stimmen mit Folgendem: „Die Häufung und Konstruktion dieser wörtlichen Übernahmen, auch die Nichterwähnung von Literaturtiteln in Fußnoten oder sogar im Literaturverzeichnis ergeben der Überzeugung des Fakultätsrats nach das Gesamtbild, dass die damalige Doktorandin systematisch und vorsätzlich über die gesamte Dissertation verteilt gedankliche Leistungen vorgab, die sie in Wirklichkeit nicht selbst erbracht hatte. Die Entgegnungen von Frau Schavan konnten dieses Bild nicht entkräften.“
Folglich wurde ihr der Doktortitel genommen. Schavan wollte dies nicht so einfach hinnehmen, wie ihr werter Vorgänger Guttenberg, sondern kündigte noch am selben Tag an, dass sie eine Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf erhebe. Ihre Anwälte argumentierten damit, dass die Entscheidung des Fakultätsrats in einem fehlerhaften Verfahren zustande gekommen sei. Halt mal. Fehlerhaftes Verfahren? Ich persönlich finde ja, dass es nicht sehr fehlerhaft war, da der Fakultätsrat nach einem Plagiatsbeweis die Ermittlung der Arbeit aufgenommen habe. Es wurde festgestellt, dass auf 95 (!) Seiten falsche Quellenangaben erfolgt war. Was ist daran bitte fehlerhaft?
Am 9. Februar kam jedoch eine seltsame Reaktion seitens Schavan: Sie trat zurück. Schweren Herzens musste Angela Merkel, die derzeitige Bundeskanzlerin den Rücktritt aufnehmen. Dazu sei gesagt, dass Angela und Annette gute Freundinnen geworden sind. Ob es wirklich ein Verlust von Merkel war darüber lässt sich streiten.

Im Gegensatz zu Wulff, haben Guttenberg und Schavan aber wirklich Pech gehabt und nichts bekommen.

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