Ich habe noch ein Dokument zum Thema abschreiben gefunden, das ich mal geschrieben habe.
Wie schon
oben erwähnt, gibt es Menschen, die es zu ihrem Hobby oder auch
Beruf gemacht haben, Doktorarbeit von Politikern zu durchschauen und
zu überprüfen, ob sie alles richtig gemacht haben. In den letzten
Jahren standen vor allen Dingen zwei Politiker im Visier.
Erstere
Politiker nennt sich Guttenberg. Karl-Theodor zu Guttenberg. Seit dem
Plagiatsvorwurf, heißt es, wenn jemand abgeschrieben hat: „Du
Guttenberg.“ oder „Du brauchst nicht einen auf von und zu
Guttenberg machen.“ Ja, sein Name wird durch den Dreck gezogen.
Möglicherweise hat Guttenberg auch was mit dem Gutenberg-Druck
falsch verstanden. Man weiß es nicht.
Wahrscheinlich
genoss Guttenberg grade einen netten Tag im Februar des Jahres 2011,
als er beim morgendlichen Frühstück seine Bild-Zeitung aufschlug
und folgende Überschrift lesen konnte: Guttenberg hat in seiner
Doktorarbeit abgeschrieben!
Wie jeder andere es auch tun würde, reagierte er sicherlich
geschockt. Der Bundesminister reagierte vorerst darauf mit folgender
Reaktion: „Nein, ich habe ganz bestimmt nicht abgeschrieben!“
Nach weiteren Ermittlung wurde ihm sein Doktortitel aberkannt. Im
März trat er schließlich zurück, was sicherlich mit der
Berichtserstattung über ihm zusammenhängt. Aus diesem Grund ist
auch der oben genannte Wulff zurückgetreten.
Unser zweiter Fall nennt sich Annette Schavan, ist Bundesministerin
für Bildung und Forschung... Oh, entschuldigen Sie, Annette Schavan
war Bundesministerin für Bildung und Forschung. Dank eines
Internets-Blogs wurde herausgefunden, dass die werte Frau Schavan auf
95 Seiten von 325 Seiten ihrer Dissertation keine Quellenangaben
gemacht hatte. Einfach so. Ohne sich dabei was zu denken. Wie kann
sie nur? Unmöglich.
Ihre Reaktion aber fiel anders aus als Guttenbergs: „Ich habe nach
bestem Wissen und Gewissen gearbeitet.“ Jawoll, das hat sie... oder
auch nicht. Ein Plagiatsjäger wurde auf sie angesetzt und
beschäftigte sich mit der Dissertation. Schließlich kam dieser zu
folgenden Ergebnis (ich zitiere): „Eine leitende Täuschungsabsicht
ist nicht nur angesichts der allgemeinen Muster des Gesamtbildes,
sondern auch aufgrund der spezifischen Merkmale einer signifikanten
Mehrzahl von Befundstellen zu konstatieren.“
Schavan widersprach dieser Anschuldigung, denn ihr sei noch keine
Möglichkeit geboten worden, dass gesamte Gutachten in Augenschein zu
nehmen. Man sollte schließlich bevor man einem etwas vorwirft, ihm
Zeit geben das Gutachten anzuschauen und zu studieren. Schnell bezog
sie ihren Doktorvater mit ein und dieser sagte aus, dass die Arbeit
zur damaligen Zeit (1980) vollkommen in Ordnung war und dass man
keine Arbeit aus dem Jahre mit heutigen Maßstäben vergleichen oder
bewerten könne.
Am 22. Januar 2013 allerdings, befasste sich der Fakultätsrat der
Philosophischen Fakultät mit dem Beschluss mit 14 Ja-Stimmen, das
Hauptverfahren der Aberkennung des Doktortitels einzuleiten.
In
einem weiteren Interview sagte Schavan, dass sie
„Flüchtigkeitsfehler“ gemacht habe. Was versteht diese Frau denn
bitte unter Flüchtigkeitsfehler? Also wenn ich Flüchtigkeitsfehler
mache sind das keine 95 falsch zitierte Seiten. Na ja, jeder wie er
will. Außerdem habe sie keine technischen Mittel gehabt, die
Doktorarbeit zu überprüfen. Welches Zitat mir Schavans Seite auch
gefällt: „Ich kann für mich nicht in Anspruch nehmen, keine
Flüchtigkeitsfehler gemacht zu haben. Aber ich kann in Anspruch
nehmen, nicht plagiiert oder gar getäuscht zu haben.“
Auf all das reagierte der Fakultätsrat mit 13 Ja-Stimmen mit
Folgendem: „Die Häufung und Konstruktion dieser wörtlichen
Übernahmen, auch die Nichterwähnung von Literaturtiteln in Fußnoten
oder sogar im Literaturverzeichnis ergeben der Überzeugung des
Fakultätsrats nach das Gesamtbild, dass die damalige Doktorandin
systematisch und vorsätzlich über die gesamte Dissertation verteilt
gedankliche Leistungen vorgab, die sie in Wirklichkeit nicht selbst
erbracht hatte. Die Entgegnungen von Frau Schavan konnten dieses Bild
nicht entkräften.“
Folglich wurde ihr der Doktortitel genommen. Schavan wollte dies
nicht so einfach hinnehmen, wie ihr werter Vorgänger Guttenberg,
sondern kündigte noch am selben Tag an, dass sie eine
Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf erhebe. Ihre
Anwälte argumentierten damit, dass die Entscheidung des
Fakultätsrats in einem fehlerhaften Verfahren zustande gekommen sei.
Halt mal. Fehlerhaftes Verfahren? Ich persönlich finde ja, dass es
nicht sehr fehlerhaft war, da der Fakultätsrat nach einem
Plagiatsbeweis die Ermittlung der Arbeit aufgenommen habe. Es wurde
festgestellt, dass auf 95 (!) Seiten falsche Quellenangaben erfolgt
war. Was ist daran bitte fehlerhaft?
Am 9. Februar kam jedoch eine seltsame Reaktion seitens Schavan: Sie
trat zurück. Schweren Herzens musste Angela Merkel, die derzeitige
Bundeskanzlerin den Rücktritt aufnehmen. Dazu sei gesagt, dass
Angela und Annette gute Freundinnen geworden sind. Ob es wirklich ein
Verlust von Merkel war darüber lässt sich streiten.
Im Gegensatz zu Wulff, haben Guttenberg und Schavan aber wirklich
Pech gehabt und nichts bekommen.